Ex-Zonen – Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche
Um in gewerblichen und industriellen Räumen einen Schutz vor Explosionen zu gewährleisten, werden diese in sogenannte Ex-Zonen eingeteilt. Je nach Gefährdung wird hier die entsprechende Zone definiert, die dann bei der Nutzung sowie beim Einsatz von elektrischen Geräten berücksichtigt werden muss. Besonders Staubansammlungen auf elektrischen Geräten, wie beispielsweise elektronische Insektenvernichter, stellen eine Gefahr dar. Denn Staub leitet Wärme nicht ab, sondern mit einer Staubschicht wird Wärme gedämmt, die Temperatur eines Geräts und die Explosionsgefahr steigt. Welche Ex-Zonen es im Detail gibt und worauf man noch beim Einsatz achten sollte, wird hier kurz erläutert.
Staub und andere Stoffe
Alle Stoffe, die mit Sauerstoff in Verbindung kommen, können ab einem Vorliegen bestimmter Verhältnisse explosionsgefährdet sein. Wenn Staub zum Beispiel als ganz feinkörnige Artikel mit einer bestimmten Mindestdichte auftritt, besteht Explosionsgefahr.
Bei Stäuben muss für das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre eine ausreichend geringe Größe der Staubkörner (unter 0,5 mm Partikelgröße) und eine Mindestdichte in der Raumluft vorliegen. Schon eine Staubablagerung unter einem Millimeter in einem Raum kann gefährlich werden, wenn dieser aufgewirbelt wird. Um eine Staubexplosion zu vermeiden, sind bestimmte Explosionsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Mögliche Zündquellen wären hier zum Beispiel heiße Oberflächen, mechanisch erzeugte Funken aber auch elektrische Geräte wie beispielsweise Insektenvernichter. Um die genaue Gefährdung für einen Raum festzulegen, wurden die sogenannten Ex-Zonen definiert.
Einteilung in Ex-Zonen
Explosionsgefährdete Bereiche werden in Zonen eingeteilt, unter Berücksichtigung der vorliegenden Gefahren durch explosionsfähige Atmosphären. So können Explosionen verhindert und sicherheitstechnische Maßnahmen in Betrieben einheitlich umgesetzt werden. Geregelt sind die Ex-Zonen in der Richtlinie 1999/92/EG. Die einzelnen Ex-Zonen werden hier je nach Dauer und Häufigkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre eingeteilt, sodass man daraus die entsprechenden vorbeugenden Maßnahmen ableiten kann.
Ex-Zonen im Detail
Es gibt die Ex-Zone 0, die einen Bereich definiert, in dem eine „explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus brennbaren Gasen und Luft, Nebeln oder Dämpfen, häufig oder über lange Zeiträume vorhanden ist.“ Die Ex-Zone 1 definiert einen „Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.“ Die Zone 2 beschreibt einen „Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt“. Zone 20 ist ein „Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist“. Zone 21 ist ein „Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann“ und die Zone 22 ein „Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt“. Die Zonen 0-2 gelten für Gase, die Ex-Zonen 20 bis 22 dagegen für Stäube. (Quellenangabe: de.wikipedia.org/wiki/Explosionsschutz )
Je nach Ex-Zonen-Einteilung dürfen in den Räumen nur bestimmte Geräte genutzt werden. Für den Einsatz in Räumen, in denen nach Definition der Ex-Zonen eine Explosionsgefahr besteht, können spezielle Gräte aufgestellt werden. Es gibt zum Beispiel auch Insektenvernichter, die für die Gefahr von Staub- und Gasexplosionen unempfindlich sind, auch in den Zonen 21 und 22.